Das Arbeitsrecht regelt sämtliche rechtliche Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hierzu gehört:
- Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Gestaltung der Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag wie
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- Entlohnung
- Arbeitszeit
- Arbeitsort
- Anrechnung von Betriebszugehörigkeiten
- Pflichtverletzungen und deren Ahndung
- Arbeitnehmererfindungen und deren Entlohnung
Zum Arbeitsrecht gehört auch kollektives Arbeitsrecht wie:
- Tarifvertragsrecht
- Unternehmensmitbestimmung
- Mitbestimmung im Aufsichtsrat
- Betriebsrat und vergleichbare Gremien
Ansprechpartner
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Rechtsanwalt Schreier steht Ihnen gerne zur Verfügung.